Bei der Beauftragung von euro-lex wird ein
regulärer Dienstleistungsvertrag zwischen beiden
Vertragsparteien geschlossen. Auch wenn der
Auftraggeber seinen Rechtsanspruch versichern
oder belegen muss, behält sich euro-lex eine
Prüfung des Anspruchs vor.
Kosten, welche aus dem Auftrag entstehen,
werden nach Vertragserfüllung dem Auftraggeber
in Rechnung gestellt. Eine Vertragserfüllung ist
auch dann gegeben, wenn das etwaige Ergebnis
nicht den Vorstellungen des Auftraggebers
entspricht, jedoch nicht durch das Handeln von
euro-lex verschuldet wurde. Dieser Umstand
beschreibt den negativen Erfolg, welcher z.B. im
Bereich des Forderungsmanagment auftreten
kann, wenn der Schuldner tatsächlich unver-
mögend ist, dieser Umstand zuvor jedoch nicht
erkennbar war, oder im Bereich der Observation,
wenn die Zielperson im kontrollierten Zeitfenster
keinerlei Aktivitäten zeigt – die Observation aber
auftragsgemäß statt fand.
In der Regel werden Kosten der Vorbereitung und
Druchführung von euro-lex ausgelegt und bei der
Rechnungsstellung berücksichtigt. In Ausnahme-
fällen, kann euro-lex bestimmte Kosten im Vorfeld
geltend machen. Dies ist immer dann der Fall,
wenn der Auftraggeber wider besseren Wissens
auf die Durchführung eines Auftrages drängt,
